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   VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08   

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VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08 (https://dejure.org/2009,27339)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2009 - 17 K 2086/08 (https://dejure.org/2009,27339)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 (https://dejure.org/2009,27339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem Grundstückseigentümer bzgl. der Veranlagung seines Grundstücks zu Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren; Wirksamkeit von Abgabesatz-Satzungen einer Stadt in Anbetracht von § 6 Abs. 1 S. 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1995 - 9 A 2251/93

    Gebührenkalkulation; Ersetzung fehlerhafter Ansätze; Nachkalkulation;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Hiernach ist es insbesondere zulässig, den Gebührensatz mit einer nach Abschluss der Gebührenperiode - oder noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens - aufgestellten Betriebsabrechnung zu rechtfertigen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Oktober 1991 - 9 A 208/90-; Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92-, a.a.O.; Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93, NWVBl. 1995, 470; Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96, NWVBl. 1998, 118.

    Für die Qualifizierung als Fremdleistungen im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG NRW ist dabei unbeachtlich, in welchem Umfang die jeweilige Kommune an dem Fremdleister als juristische Person des Privatrechts beteiligt ist und ob entsprechende Kosten bei einer öffentlich-rechtlichen Aufgabenerledigung angefallen wären, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, a.a.O.; Beschluss vom 19. März 1998 - 9 B 144/98 - a.a.O., m.w.Nw.

    Dies sind bei Fremdleistungen nur solche Kosten, die nach den ex lege geltenden Vorschriften des öffentlichen Preisrechts zulässigerweise gefordert und angenommen werden dürfen und deren Bemessung dem Äquivalenzprinzip entspricht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03-, NVwZ 2004, 121; Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99-, NWVBl. 2002, 37; Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96-, NWVBl. 2000, 373; Beschluss vom 19. März 1998 - 9 B 144/98 - Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96-; Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, alle unter www.juris.de.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 9 A 1795/99

    Gebührenabschlag für Eigenkompostierer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Dies sind bei Fremdleistungen nur solche Kosten, die nach den ex lege geltenden Vorschriften des öffentlichen Preisrechts zulässigerweise gefordert und angenommen werden dürfen und deren Bemessung dem Äquivalenzprinzip entspricht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03-, NVwZ 2004, 121; Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99-, NWVBl. 2002, 37; Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96-, NWVBl. 2000, 373; Beschluss vom 19. März 1998 - 9 B 144/98 - Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96-; Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, alle unter www.juris.de.

    Ein Markt im Sinne des Preisrechts existiert nicht mehr, wenn einem Anbieter nur ein Nachfrager gegenübersteht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99-, NWVBl. 2002, 37; Ebisch/Gottschalk, a.a.O., § 4 VO PR Nr. 30/53, Rn 47.

    Insoweit ist allein auf den Markt abzustellen, der für den in Auftrag zu gebenden Gegenstand, d.h. für den gesamten Leistungsumfang besteht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99-, a.a.O.; Ebisch/Gottschalk, a.a.O. § 4 VO PR Nr. 30/53, Rn 9.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Unerheblich sind dabei Kostenüberschreitungen von nicht mehr als 3 %, wenn sie nicht auf bewusst oder schwer und offenkundig fehlerhaften Kostenansätzen beruhen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92-, NWVBl. 1994, 428; Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 9 A 3331/01-.

    Hiernach ist es insbesondere zulässig, den Gebührensatz mit einer nach Abschluss der Gebührenperiode - oder noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens - aufgestellten Betriebsabrechnung zu rechtfertigen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Oktober 1991 - 9 A 208/90-; Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92-, a.a.O.; Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93, NWVBl. 1995, 470; Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96, NWVBl. 1998, 118.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1998 - 9 B 144/98

    Beschwerde wegen Aachener Müllgebühren zugelassen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Für die Qualifizierung als Fremdleistungen im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG NRW ist dabei unbeachtlich, in welchem Umfang die jeweilige Kommune an dem Fremdleister als juristische Person des Privatrechts beteiligt ist und ob entsprechende Kosten bei einer öffentlich-rechtlichen Aufgabenerledigung angefallen wären, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, a.a.O.; Beschluss vom 19. März 1998 - 9 B 144/98 - a.a.O., m.w.Nw.

    Dies sind bei Fremdleistungen nur solche Kosten, die nach den ex lege geltenden Vorschriften des öffentlichen Preisrechts zulässigerweise gefordert und angenommen werden dürfen und deren Bemessung dem Äquivalenzprinzip entspricht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03-, NVwZ 2004, 121; Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99-, NWVBl. 2002, 37; Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96-, NWVBl. 2000, 373; Beschluss vom 19. März 1998 - 9 B 144/98 - Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96-; Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, alle unter www.juris.de.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 9 A 3556/96

    Verlängerung des Kalkulationszeitraums; Übertragung des Vermögens der Gemeinde;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Hiernach ist es insbesondere zulässig, den Gebührensatz mit einer nach Abschluss der Gebührenperiode - oder noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens - aufgestellten Betriebsabrechnung zu rechtfertigen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Oktober 1991 - 9 A 208/90-; Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92-, a.a.O.; Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93, NWVBl. 1995, 470; Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96, NWVBl. 1998, 118.

    Dies sind bei Fremdleistungen nur solche Kosten, die nach den ex lege geltenden Vorschriften des öffentlichen Preisrechts zulässigerweise gefordert und angenommen werden dürfen und deren Bemessung dem Äquivalenzprinzip entspricht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03-, NVwZ 2004, 121; Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99-, NWVBl. 2002, 37; Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96-, NWVBl. 2000, 373; Beschluss vom 19. März 1998 - 9 B 144/98 - Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96-; Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, alle unter www.juris.de.

  • EuGH, 13.02.2003 - C-458/00

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Hierfür galt aber gerade die verbindliche Zuweisung des AWP 98. Dass die Müllverbrennungsanlagen Nordrhein-Westfalens, also auch die H, inzwischen grundsätzlich als geeignet angesehen werden, die vom Europäischen Gerichtshof in seinem sog. Luxemburg-Urteil vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - C- 458/00-, www.juris.de, aufgestellten Anforderungen an eine energetische Verwertung von Abfällen zu erfüllen, mithin für Abfälle zur Beseitigung nunmehr auch die Möglichkeit einer energetischen Verwertung durch Verbrennung besteht, ist erst durch die "Konsenserklärung zwischen dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Betreibergesellschaften der Müllverbrennungsanlagen" vom 14. September 2005 geklärt worden und daher für den maßgeblichen Zeitpunkt der Nachtragsvereinbarung unbeachtlich.
  • VG Düsseldorf, 12.12.2007 - 5 K 1171/06

    Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Mülheim/Ruhr für das Jahr 2006 rechtmäßig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Dieser Nachweis kann durch eine nachträglich erstellte Vorkalkulation auch noch nach Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung im gerichtlichen Verfahren erbracht werden, vgl. auch Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 5 K 1171/06-, www.juris.de .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2001 - 9 A 3331/01

    Ausgleich von Über- und Unterdeckungen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Unerheblich sind dabei Kostenüberschreitungen von nicht mehr als 3 %, wenn sie nicht auf bewusst oder schwer und offenkundig fehlerhaften Kostenansätzen beruhen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92-, NWVBl. 1994, 428; Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 9 A 3331/01-.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96

    Bemessung der Höhe von Abfallgebühren nach dem Personenmaßstab; Entsorgung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Dies sind bei Fremdleistungen nur solche Kosten, die nach den ex lege geltenden Vorschriften des öffentlichen Preisrechts zulässigerweise gefordert und angenommen werden dürfen und deren Bemessung dem Äquivalenzprinzip entspricht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03-, NVwZ 2004, 121; Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99-, NWVBl. 2002, 37; Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96-, NWVBl. 2000, 373; Beschluss vom 19. März 1998 - 9 B 144/98 - Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96-; Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, alle unter www.juris.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - 9 A 2954/03

    Klage gegen einen Abfallentsorgungsgebührenbescheid; Einfluss von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
    Dies sind bei Fremdleistungen nur solche Kosten, die nach den ex lege geltenden Vorschriften des öffentlichen Preisrechts zulässigerweise gefordert und angenommen werden dürfen und deren Bemessung dem Äquivalenzprinzip entspricht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03-, NVwZ 2004, 121; Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99-, NWVBl. 2002, 37; Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96-, NWVBl. 2000, 373; Beschluss vom 19. März 1998 - 9 B 144/98 - Urteil vom 1. Juli 1997 9 A 3556/96-; Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, alle unter www.juris.de.
  • VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 4765/07

    Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2813/12

    Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012 nichtig

    Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf durch Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, betreffend die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 der Stadt P. , bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, entschieden hatte, dass es an einer preisrechtlichen Rechtfertigung des so ermittelten Verbrennungsentgeltes fehle, ließ die Beigeladene durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Q. und G., eine "Kalkulation der Entgelte nach der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen auf Grund von Selbstkosten für die Jahre 2011 bis 2015" vom 26. August 2011 erstellen (im Folgenden: Q 2011).

    Die Vereinbarung dieses Preises als Marktpreis sowie die spätere Kalkulation eines Festpreises über 20 Jahre sind vom Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, als preisrechtlich unzulässig beanstandet worden.

  • VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 16 K 13768/17
    , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris, Rn. 107 ff.; Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller, Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen, 9. Aufl. 2020, § 9 VO PRNr.

    , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris, Rn. 118.

    , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris, Rn. 61 f. m.w.N.

    Nach Unterlagen, die im Verfahren 17 K 2086/08 vorgelegt wurden, lagen die von ihr für den Zeitraum 2001 bis 2020 prognostizierten Anliefermengen der Beklagten und der Stadt E. deutlich unterhalb der Vorhaltemengen des AWP 98 und sanken insgesamt ab dem Jahr 2002 jährlich um 1, 2 %.

    , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris, Rn. 126.

    Das erkennende Gericht hatte zudem bereits mit Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 - zur Abfallgebührenkalkulation der Beklagten für ein anderes Jahr entschieden, es habe im Jahr 2001 an der Überschaubarkeit der Kalkulationsgrundlage hinsichtlich der Vorhaltekapazität für die gesamte Vertragslaufzeit von 20 Jahren gefehlt; es bestünden - u.a. aufgrund der eigenen Prognosen der Beigeladenen zu 1. - Anhaltspunkte dafür, dass die zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit erforderliche Kapazität in dem Vertragszeitraum gegenüber dem Wert aus dem AWP 98 kontinuierlich sinken werde (juris, Rn. 123 ff.).

    , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris, Rn. 112 ff. m.w.N.

  • VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 2408/12

    Abfallgebühr E 2012

    Nachdem das Gericht mit Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, entschieden hatte, dass es an einer preisrechtlichen Rechtfertigung des in die Gebührenbedarfsberechnung 2006 der Stadt P eingestellten GMVA-Verbrennungsentgeltes fehle, ließ die GMVA durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Q, E, und F, E1, eine "Kalkulation der Entgelte nach der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen auf Grund von Selbstkosten für die Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage O1 GmbH, P" vom 26. August 2011 für die Jahre 2011 bis 2015 erstellen (im Folgenden Q 2011).

    Dies beruhte auf der oben genannten Entscheidung der 17. Kammer des Gerichtes vom 22. Juni 2009 (17 K 2086/08) und dem den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2011 (9 A 1904/09 u.a.).

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, Bl. 23 des Urteilsabdrucks und OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 9 A 1904/09 -, Bl. 6 des Entscheidungsabdrucks.

    Indessen hat das Gericht in der Entscheidung vom 22. Juni 2009 (17 K 2086/08) ausgeführt, dass der mit der GMVA vereinbarte über 20 Jahre geltende Selbstkostenfestpreis nicht sachgerecht sei, weil das Risiko eines dauerhaft zu hohen Fixkostenanteils allein auf Seiten des Bestellers gelegen habe.

  • VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 3668/12

    Abfallgebühren Duisburg 2012

    Nachdem das Gericht mit Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, entschieden hatte, dass es an einer preisrechtlichen Rechtfertigung des in die Gebührenbedarfsberechnung 2006 der Stadt P. eingestellten H. -Verbrennungsentgeltes fehle, ließ die H. durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Q. , E. , und F. & Z. , E1.

    Dies beruhte auf der oben genannten Entscheidung der 17. Kammer des Gerichtes vom 22. Juni 2009 (17 K 2086/08) und dem den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2011 (9 A 1904/09 u.a.).

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, Bl. 23 des Urteilsabdrucks undOVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 9 A 1904/09 -, Bl. 6 des Entscheidungsabdrucks.

    Indessen hat das Gericht in der Entscheidung vom 22. Juni 2009 (17 K 2086/08) ausgeführt, dass der mit der H. vereinbarte über 20 Jahre geltende Selbstkostenfestpreis nicht sachgerecht sei, weil das Risiko eines dauerhaft zu hohen Fixkostenanteils allein auf Seiten des Bestellers gelegen habe.

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Da die Kosten für die Abfallbeseitigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland je nach den örtlichen Gegebenheiten erheblich differieren, lassen sich Marktpreise allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 - juris, VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45 m.w.N.; VG E. , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris Rn. 60 ff.; Brüning in: Driehaus, KAG, Stand: Sept. 2020, § 6 Rn. 197a.

    Denn dadurch wird ein unzulässig dauerhaft zu hoher Vorhaltekostenanteil, etwa durch zurückgehende Entsorgungsmengen entsprechend den nach Abschluss des Vertrages erlassenen Abfallwirtschaftsplänen, allein zu Lasten der Beklagten und damit auch der Gebührenschuldner vermieden, vgl. dazu bereits VG E. , Urteil vom 14. November 2012 - 16 K 1565/12 -, juris Rn. 41; grundlegend VG E. , Beschluss vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris, best.

  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 1565/12

    Abfallgebühr Duisburg 2012

    Nachdem das Gericht mit Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, entschieden hatte, dass es an einer preisrechtlichen Rechtfertigung des in die Gebührenbedarfsberechnung 2006 der Stadt P eingestellten GMVA-Verbrennungsentgeltes fehle, ließ die GMVA durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Q, E, und F, E1, eine "Kalkulation der Entgelte nach der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen auf Grund von Selbstkosten für die Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage O GmbH, P" vom 26. August 2011 für die Jahre 2011 bis 2015 erstellen (im Folgenden Q 2011).

    Dies beruhte auf der oben genannten Entscheidung der 17. Kammer des Gerichtes vom 22. Juni 2009 (17 K 2086/08) und dem den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2011 (9 A 1904/09 u.a.).

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, Bl. 23 des Urteilsabdrucks und OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 9 A 1904/09 -, Bl. 6 des Entscheidungsabdrucks.

    Indessen hat das Gericht in der Entscheidung vom 22. Juni 2009 (17 K 2086/08) ausgeführt, dass der mit der GMVA vereinbarte über 20 Jahre geltende Selbstkostenfestpreis nicht sachgerecht sei, weil das Risiko eines dauerhaft zu hohen Fixkostenanteils allein auf Seiten des Bestellers gelegen habe.

  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 2409/12

    Abfallgebühren E 2012

    Nachdem das Gericht mit Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, entschieden hatte, dass es an einer preisrechtlichen Rechtfertigung des in die Gebührenbedarfsberechnung 2006 der Stadt P eingestellten GMVA-Verbrennungsentgeltes fehle, ließ die GMVA durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Q, E, und F, E1, eine "Kalkulation der Entgelte nach der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen auf Grund von Selbstkosten für die Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage O GmbH, P" vom 26. August 2011 für die Jahre 2011 bis 2015 erstellen (im Folgenden Q 2011).

    Dies beruhte auf der oben genannten Entscheidung der 17. Kammer des Gerichtes vom 22. Juni 2009 (17 K 2086/08) und dem den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2011 (9 A 1904/09 u.a.).

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, Bl. 23 des Urteilsabdrucks und OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 9 A 1904/09 -, Bl. 6 des Entscheidungsabdrucks.

    Indessen hat das Gericht in der Entscheidung vom 22. Juni 2009 (17 K 2086/08) ausgeführt, dass der mit der GMVA vereinbarte über 20 Jahre geltende Selbstkostenfestpreis nicht sachgerecht sei, weil das Risiko eines dauerhaft zu hohen Fixkostenanteils allein auf Seiten des Bestellers gelegen habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2788/12

    Anforderungen an die Bemessung eines Verbrennungsentgelts im Rahmen der

    durch Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, betreffend die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 der Stadt P. , bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, entschieden hatte, dass es an einer preisrechtlichen Rechtfertigung des so ermittelten Verbrennungsentgeltes fehle, ließ die Beigeladene durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PKF, E. , und Ernst & Young, E1.

    in dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, als preisrechtlich unzulässig beanstandet worden.

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20

    Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung,

    Da die Kosten für die Abfallbeseitigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland je nach den örtlichen Gegebenheiten erheblich differieren, lassen sich Marktpreise allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 - juris, VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45 m.w.N.; VG E. , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris Rn. 60 ff.; Brüning in: Driehaus, KAG, Stand: Sept. 2020, § 6 Rn. 197a.

    Denn dadurch wird ein unzulässig dauerhaft zu hoher Vorhaltekostenanteil, etwa durch zurückgehende Entsorgungsmengen entsprechend den nach Abschluss des Vertrages erlassenen Abfallwirtschaftsplänen, allein zu Lasten der Beklagten und damit auch der Gebührenschuldner vermieden, vgl. dazu bereits VG E. , Urteil vom 14. November 2012 - 16 K 1565/12 -, juris Rn. 41; grundlegend VG E. , Beschluss vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris, best.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 9 A 2788/12
    durch Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, betreffend die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 der Stadt P. , bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, entschieden hatte, dass es an einer preisrechtlichen Rechtfertigung des so ermittelten Verbrennungsentgeltes fehle, ließ die Beigeladene durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PKF, E. , und Ernst & Young, E1.

    in dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 9 A 1901/09 -, als preisrechtlich unzulässig beanstandet worden.

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 1422/12

    Gebührenbedarfsberechnung bei der Bemessung von Abfallbeseitigungsgebühren

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 6526/11

    Rechtmäßigkeit einer Gebührensatzung im Rahmen der Festsetzung von

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 1608/12
  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 1725/13

    Verstoß der der Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren zugrunde liegenden

  • VG Minden, 09.09.2015 - 3 K 183/14

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren für den Winterdienst der Stufe 1;

  • VG Minden, 09.09.2015 - 3 K 218/13

    Jährliche Erhebung einer Benutzungsgebühr je Frontmeter für die Winterwartung für

  • VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13

    Kalkulation der Abfallgebühren bei Festlegung eines Fixkostenanteils einer

  • VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 611/13

    Erhebung von Abfallgebühren i.R.e. vertraglichen Gebührenkalkulation des

  • VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 597/13

    Verstoß einer Abfallgebührensatzung gegen das Kostenüberschreitungsverbot

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